Feiertagsrecht - Schutz der "Stillen Tage" im Monat November 2023
Das Landratsamt Kronach verweist auf die Einhaltung des Bayer. Feiertagsgesetz in Bezug auf die bevorstehenden „Stillen Tage“
Allerheiligen (1. November ab 02:00 Uhr),
Volkstrauertag (19. November ab 02:00 Uhr),
Buß- und Bettag (22. November ab 02:00 Uhr) sowie am
Totensonntag (26. November ab 02:00 Uhr).
Konkrete Hinweise finden Sie hierzu auf der Homepage des Landratsamtes Kronach unter: https://www.landkreis-kronach.de/aktuelles/meldungen/feiertagsrecht-schutz-der-stillen-tage-im-monat-november-2023/