Feiertagsrecht - Schutz der "Stillen Tage" im Monat November 2023

Das Landratsamt Kronach verweist auf die Einhaltung des Bayer. Feiertagsgesetz in Bezug auf die bevorstehenden „Stillen Tage“

Das Landratsamt Kronach verweist auf die Einhaltung des Bayer. Feiertagsgesetz in Bezug auf die bevorstehenden „Stillen Tage“

 

Allerheiligen (1. November ab 02:00 Uhr),

Volkstrauertag (19. November ab 02:00 Uhr),

Buß- und Bettag (22. November ab 02:00 Uhr) sowie am

Totensonntag (26. November ab 02:00 Uhr).

 

Konkrete Hinweise finden Sie hierzu auf der Homepage des Landratsamtes Kronach unter: https://www.landkreis-kronach.de/aktuelles/meldungen/feiertagsrecht-schutz-der-stillen-tage-im-monat-november-2023/