Neue Grundsteuerbescheide für 2024 für Kronach

Der Hebesatz für die Grundsteuer A, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sowie B, Grundstücke des Grundvermögens, wurde zum 01.01.2024 von 345 v.H. auf 350 v.H. erhöht.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sowie B, Grundstücke des Grundvermögens, wurde zum 01.01.2024 von 345 v.H. auf 350 v.H. erhöht. Aus diesem Grund ergehen für das Jahr 2024 an alle Eigentümer neue Grundsteuerbescheide mit der angepassten Grundsteuer. Es wird um Beachtung und Änderung gebeten, falls für die Zahlung der Grundsteuer ein Dauerauftrag bei der Bank erteilt wurde.

Sollte der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag weniger als 1,53 Euro betragen, wird keine Grundsteuer festgesetzt und kein Bescheid erstellt.